Gültig ab dem Schuljahr 2023/2024

Häufig gestellt Fragen

Was ist die Neunkircher Musikschule?

Die Neunkircher Musikschule ist ein kooperatives Projekt der Neunkircher Kulturgesellschaft, des Landkreises Neunkirchen und des Gymnasiums am Krebsberg. Als Träger der Neunkircher Musikschule fungiert die Neunkircher Kulturgesellschaft, eine gemeinnützige GmbH der Kreisstadt Neunkirchen, der seit 1995 die kommunale Kulturorganisation anvertraut ist. Die Neunkircher Kulturgesellschaft betreut die Organisation und die Verwaltung der Musikschule, die im Herbst 2008 gegründet wurde. Seit 2015 arbeitet die Neunkircher Musikschule zudem mit der Grundschule Steinwald zusammen. Ungeachtet dieser Kooperationen ist jedoch die Neunkircher Musikschule selbst keine schulische Institution, sondern steht als kommunale Einrichtung allen Musikinteressierten, ob jung oder alt, offen.

Wie kann ich mich anmelden?

Es sind nur schriftliche Anmeldungen mittels Anmeldeformular möglich. Dieses befindet sich auf unserer Webseite oder am Ende unserer Broschüre. Gerne senden wir dies Ihnen aber auch zu. Eine telefonische Anmeldung oder eine Erstanmeldung per Mailkontakt ist nicht möglich. Minderjährige Teilnehmer müssen durch den Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt der vertragsunterzeichnende Erziehungsberechtigte mit seiner Unterschrift, dass alle Erziehungsberechtigte mit dem Unterricht einverstanden sind.
Erst nach Eingang der Anmeldung kann der Unterricht erteilt werden.

Wo findet der Unterricht statt?

Der Musikunterricht und die Sprechstunden finden in den Räumlichkeiten des Gymnasiums am Krebsberg (Geb. 3Geb. 4, Albert-Schweitzer-Straße 23, 66538 Neunkirchen) statt. Ein weiterer Unterrichtsort befindet sich in der Grundschule Steinwald (Nachtigallenweg 45 A, 66538 Neunkirchen). Teilweise wird aber im KULT.Kulturzentrum Neunkirchen (Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen) unterrichtet. Hier findet der Unterricht im VHS-Zentrum und im sog. Probenraum statt. Sollte eine Stunde an einem anderen Veranstaltungsort durchgeführt werden, so werden Sie entsprechend im Vorfeld darüber informiert.
Die Verwaltung der Neunkircher Musikschule befindet sich im Gebäude der Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH (Marienstraße 2, 66538 Neunkirchen, 2.OG).
Hinweis in eigener Sache: In der Regel kann es an bis zu zwei Terminen im Jahr vorkommen, dass der Musikschulunterricht aufgrund der Abiturprüfungen nicht in den Unterrichtsräumen am GaK durchgeführt werden kann. Der betroffene Unterricht wird entsprechend verlegt oder findet an einem Ausweichort statt.

Wie bekomme ich Informationen über meinen Unterricht?

Ihre Vertragsbestätigung und weitere Informationen zum Unterricht senden wir Ihnen wenige Tage nachdem wir Ihre schriftliche Anmeldung erhalten haben, per Post. In dringenden Fällen kontaktieren wir Sie per E-Mail oder Telefon. Bitte denken Sie daran, uns über Änderungen Ihrer Kontaktdaten zu informieren, damit wir Sie erreichen können. In Ihrer Vertragsbestätigung sind zudem die Kontaktdaten Ihres Dozenten vermerkt.

Was muss ich mitbringen?

Keine Angst, niemand muss sein eigenes Klavier zum Unterricht mitbringen. Lediglich Unterrichtsmaterialien, Notenbücher und kleinere Instrumente müssen mitgebracht werden. In einigen Kursen wie dem Musikgarten oder der MFE ist das Tragen von Antirutschsocken empfohlen. Sie werden über die jeweiligen Anforderungen per Schreiben oder durch den Dozenten im Vorfeld informiert.

Ich habe noch kein Instrument, wird dies vorausgesetzt?

Sprechen Sie Ihren Dozenten bei der Kontaktaufnahme darauf an. Er wird Ihnen sicherlich wertvolle Tipps für die Beschaffung geben können. In manchen Fällen ist es zudem auch möglich, ein Leihinstrument zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen aber sicherzustellen, dass Sie zu Hause auch entsprechend üben können. Den Besuch des Instrumentalunterrichts allein, erachten wir nicht als pädagogisch sinnvoll.

Welche Vorkenntnisse muss ich besitzen?

Unser Unterricht richtet sich an Anfänger und Fortgeschrittene und ist für Jung und Alt gleichermaßen geeignet. Sprechen Sie uns gerne an, in unserem breitgefächerten Angebot ist wirklich für Jeden etwas dabei.

Wie oft findet mein Unterricht statt?

Der Unterricht findet wöchentlich am selben Wochentag und zur selben Uhrzeit statt. Ausgenommen sind hiervon lediglich die saarländischen Schulferien und gesetzlichen Feiertage. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu Terminverschiebungen kommen, so werden Sie in diesem Einzelfall entsprechend informiert.

Wer ist meine Kontaktperson?

Für alle organisatorischen Fragen steht Ihnen das Verwaltungsbüro der Neunkircher Musikschule zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht zur Verwaltungsleiterin Nadine Petry und Ihrem Team unter 06821 / 202563 oder per Mail an musikschule@nk-kultur.de Kontakt aufzunehmen. In Ihrer Vertragsbestätigung finden Sie zudem die Kontaktdaten Ihres Dozenten.

Wie kann ich das Entgelt bezahlen?

Sie können entweder per Lastschrift oder per Dauerauftrag zahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich krank werde oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Dozenten ab, wenn Sie nicht zum Unterricht erscheinen können. Beim Versäumen eines Termins durch den Schüler kann das fällige Entgelt leider nicht erlassen werden. 

An welchen Wochentagen wird Unterricht gehalten?

In der Regel findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt. In Ausnahmefällen kann zudem samstags Schlagzeugunterricht gebucht werden. Für etwaige Nachholstunden außerhalb der Schulzeiten ist in der Regel der dritte Samstag im Monat im KULT.Kulturzentrum Neunkirchen vorgesehen. Sie werden dann entsprechend im Vorfeld informiert.  

 Welche Rabatte kann ich erhalten?

Sind mindestens zwei Geschwisterkinder angemeldet, erhält jedes von ihnen 15% Rabatt auf das reguläre Kursentgelt (belegt ein Geschwisterkind mehr als einen Kurs, erhält es auf jeden seiner Kurse 10% Rabatt; der Rabatt seiner Geschwister bleibt hiervon unberührt).
Inhaber der Neunkircher Kreiskarte erhalten 25% Rabatt auf das reguläre Kursentgelt. Bitte beachten Sie, dass immer nur ein Rabatt pro belegtem Kurs gewährt werden kann und bestimmte Kursformen von der Rabattierung ausgeschlossen sein können. In manchen Kursformen gibt es spezielle Rabatte für unsere Musikschüler, so können beispielsweise an der Neunkircher Musikschule angemeldete Schüler rabattiert an unseren Ensembles teilnehmen. Ebenso entfällt auch die Anmeldegebühr bei der Belegung eines Workshops an der Neunkircher Musicalschule.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie generell in der Nachweispflicht sind. Sollten sich also Änderungen ergeben, so teilen Sie uns dies bitte mit. Beispielsweise müssen Sie uns darüber informieren, falls die Grundlage eines Rabattes entfällt (z.B. durch Entzug der Kreiskarte, Umzug, ein Geschwisterkind wird volljährig u.v.m.).
Sollten Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, um vom Bildung -und Teilhabepaket profitieren zu können, so sind wir Ihnen gerne bei der Anlage 5 (Soziale und kulturelle Teilhabe) behilflich. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir dies natürlich nur nach erfolgter Anmeldung vornehmen können. Die Antragseinreichung muss allerdings durch Sie persönlich erfolgen. Bitte denken Sie auch daran, die entsprechende Stelle dann zu informieren, wenn Sie weitere Ermäßigungen erhalten, sich Ihr Unterrichtsentgelt ändern sollte oder Sie gar den Vertrag gekündigt haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich beispielsweise hier informieren:
https://www.landkreis-neunkirchen.de/index.php?id=1204.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass wir, im Falle eines Rabattes durch die Vorlage der Kreiskarte, den Rabatt nur für den darauf angegebenen Gültigkeitszeitraum einrichten werden. Bitte denken Sie ggf. also frühzeitig daran, uns die neue Karte vorzulegen. 

Welche Altersbegrenzung hat der Unterricht?

Unsere jüngsten Schüler finden sich im Musikgartenkurs zusammen. Dort entdecken bereits 2,5-Jährige gemeinsam mit Ihren Eltern die Welt der Musik. Nach obenhin gibt es natürlich keine Altersbegrenzung.

Was passiert mit meinen Daten?

Die uns zum Zwecke der Durchführung des Unterrichts übermittelten Daten, werden von uns erfasst, bearbeitet und für die Dauer des berechtigten Interesses und bis zum Abschluss der vertraglichen Bestimmungen in unserem webbasierten Verwaltungsprogramm gespeichert. Den Dozenten werden dabei nur die Daten mitgeteilt, die sie zur Durchführung Ihres Unterrichts benötigen. Sie können Ihre Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Unsere detaillierten Datenschutzklausel können Sie unter https://nk-musikschule.de/footer/datenschutzerklarung/ einsehen.

Welche Angaben werden bei der Anmeldung benötigt?

Wir benötigen Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse) und aufgrund der Altersbegrenzungen in manchen Kursen und aus organisatorischen Gründen benötigen wir zudem auch Ihr Geburtsdatum. Sollten Sie minderjährig sein und wurde die Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten ausgefüllt, so ergänzen Sie bitte auch die entsprechenden Angaben für den Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung kann erst nach Festlegung des Unterrichtstermins mit dem Dozenten erfolgen. Bitte ergänzen Sie den vereinbarten Unterrichtstermin (Unterrichtstag, Uhrzeit, Dauer), die Kursform und den vereinbarten Starttermin. Hinweis: Eine Anmeldung ist grundsätzlich zum Start eines Unterrichtsjahres am 01.09. oder in Ausnahmefällen (z.B. im Instrumentenkarussell) auch zum Monatsanfang innerhalb des Unterrichtsjahres möglich. Sollten Sie mit Ihrem Dozenten einen anderen Starttermin vereinbart haben, so weisen Sie uns bitte bei der Anmeldung daraufhin.
Sollten Sie das Lastschriftverfahren als Zahlweise gewählt haben, so ergänzen Sie bitte Ihre Kontodaten.
Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Einverständniserklärungen. Bitte kreuzen Sie hier Ihre entsprechende Auswahl an und bestätigen Sie uns Ihre Anmeldung und die Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung mit Ihrer Unterschrift bzw. der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Sollten Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, so müssen Sie uns zusätzlich Ihre Einzugsermächtigung per Unterschrift erteilen. Sollte sich der Lastschriftzahler vom Schüler bzw. Erziehungsberechtigten unterscheiden, so benötigen wir die entsprechenden Kontaktdaten.
Hinweis: Die Vertragsbestätigung wird i.d.R. an die Adresse des Zahlers versandt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies bitte mit.    

Kann ich gemeinsam mit Freunden oder Geschwistern unterrichtet werden?

Ja, einige unserer Dozenten bieten auch Gruppenunterricht an. Jedoch sollten alle Schüler einer Gruppe einen ähnlichen Kenntnisstand aufweisen. Im Regelfall bieten wir jedoch Einzelunterricht an (ausgenommen verschiedene Kursformen wie Musikgarten oder MFE).
Sollten Sie an Gruppenunterricht interessiert sein, so müssten Sie bereits einen Gruppenpartner bei der Anmeldung vorweisen.

Gibt es Gutscheine / Kann ich den Unterricht verschenken? 

Sie möchten Jemanden überraschen oder Jemandem eine große Freude bereiten? Egal ob Sie für einen festgelegten Zeitraum oder dauerhaft für das Kursentgelt aufkommen wollen, wir sind Ihnen gerne behilflich. Eine Anmeldung für eine andere Person können Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings natürlich nicht vornehmen. Dies muss der Beschenkte dann selbst vornehmen. Wir fertigen Ihnen aber gerne einen symbolischen Gutschein an, mit dem Sie ihm zuvor überraschen können. Bitte denken Sie gegebenenfalls bei Ihrer Überweisung daran, dass Sie den Verwendungszweck eindeutig zuordbar auswählen.

Gibt es Aufführungen?

Viele unserer Klassen bieten bis zu zwei interne Schülervorspiele pro Unterrichtsjahr an. Hierbei kann vor Verwandten und Freunden das Erlernte präsentiert werden. Daneben werden unsere Talente auch des Öfteren für diverse Auftritte angefragt. Alle Veranstaltungstermine veröffentlichen wir auf unserer Webseite in der Rubrik Termine.

Wie kann ich mich über das Angebot der Neunkircher Musikschule und den Unterricht informieren lassen?

Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular auf unserer Internetseite, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir senden Ihnen dann gerne Infomaterial zu. Falls Sie dies möchten, auch gerne per Mail. Bitte beachten Sie, dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für eine begrenzte Zeit informieren werden (in der Regel für die Dauer Ihres berechtigten Interesses, zum Beispiel falls Ihr Kind noch das Kursalter erfüllen sollte). Sollten Sie fächerübergreifende Informationen erhalten wollen oder möchten Sie regelmäßige Informationen über einen längeren Zeitraum erhalten, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden das dann entsprechend berücksichtigen und Sie dauerhaft über unser Unterrichtsangebot informieren. Gleichzeitig können Sie uns natürlich auch mitteilen, falls Sie keine Informationen mehr erhalten möchten. Ihre Zustimmung können Sie also jederzeit telefonisch, schriftlich oder über unser Kontaktformular widerrufen. Wir werden Ihre Daten umgehend löschen.

Können Schüler der Neunkircher Musikschule am Jugend Musiziert Wettbewerb teilnehmen?

Die Teilnahme an den Wettbewerben von Jugend Musiziert steht Jedem offen, der die Anmeldebedingungen erfüllt und somit ist dies natürlich auch den Schülern der Neunkircher Musikschule möglich. Wir freuen uns sehr darüber, dass es in den vergangenen Jahren stets viele Anmeldungen von unserer Schule gab und sind auch sehr stolz auf die tollen Ergebnisse unserer Schüler.

Wie kann ich meinen laufenden Unterricht kündigen?

Ein Unterrichtsvertrag gilt i.d.R. immer nur für die Dauer eines Unterrichtsjahres (01.09.-31.08.). Die Kündigung des Unterrichts zum Semesterende bedarf der Schriftform (Brief oder Fax) und ist immer zum Semesterende (ein Tag vor dem 01.03. bzw. 01.09.) möglich. Das Kündigungsschreiben muss der Geschäftsstelle rechtzeitig vorgelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Semesterende. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht möglich. Bitte beachten Sie aber, dass wir den Dozenten über den Eingang Ihrer Kündigung informieren werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung und entbindet Sie auch nicht von Ihrer Zahlpflicht. Sollte Ihnen vor Unterrichtsaufnahme nicht möglich sein, den Unterricht über die Dauer des Semesters aufrechtzuerhalten, so klären Sie dies bitte im Vorfeld mit dem Dozenten ab. Ist dieser mit der kürzeren Laufzeit einverstanden, kann dies entsprechend vermerkt werden. Neu geschlossene Verträge können zudem zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden.

Muss ich die Musikalische Früherziehung kündigen oder wird der Vertrag automatisch beendet?

Unsere MFE Kurse haben einen festen Lehrplan und sind für die Dauer von zwei Jahren konzipiert, daher endet der Kurs i.d.R. nach dieser Zeit automatisch und eine gesonderte Kündigung ist nicht zwingend nötig. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung ausschließlich die Musikalische Früherziehung betrifft. Alle anderen Kurse sind von dieser Regelung nicht betroffen und verlängern sich innerhalb der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Semester, falls uns keine schriftliche Kündigung vorliegt (nähere Details zu unseren Kündigungsmodalitäten finden Sie unter dem Punkt: „Wie kann ich meinen laufenden Unterricht kündigen?"). Im Anschluss an die MFE haben Sie die Möglichkeit, am sog. Instrumentenkarussell teilzunehmen. Bitte nehmen Sie bei Interesse entsprechend Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.

Müssen/können/dürfen die Eltern/Erziehungsberechtigten während des Musikgartens und der Musikalischen Früherziehung anwesend sein?

Die Teilnahme am Musikgartenkurs ist grundsätzlich nur gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten oder einer durch den Erziehungsberechtigten beauftragten Aufsichtsperson möglich. In den ersten Stunden der Musikalischen Früherziehung (MFE) ist es in der Regel möglich, Ihre Kinder zu begleiten. Danach haben Sie die Möglichkeit vor der Tür zu warten.

Darf ich Fotos oder Videos machen?

Nein. Das Fotografieren, Filmen und die Anfertigung von Tonaufnahmen während des Unterrichts, in unseren Workshops und auch während unserer Veranstaltungen ist strengstens untersagt. Folglich ist eine Veröffentlichung im Internet und eine Verbreitung über soziale Netzwerke widersagt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf den Bildern andere Personen abgebildet sind, die ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt haben.

Was passiert, wenn ich das Entgelt nicht mehr überweise?

Der Besuch unseres Unterrichts ist geknüpft an die Zahlung des Entgelts. Bei offenen Posten können wir den entsprechenden Schüler vom Unterricht ausschließen, bis dieser der Forderung nachgekommen ist. Sollten Sie Teilzahlungen vornehmen wollen, so können Sie diese mit uns vereinbaren. Unsere Forderungen bleiben übrigens auch nach Unterrichtsbeendigung bestehen und können entsprechend an ein Inkassounternehmen übergeben werden.

Der Lehrer hat eine Stunde abgesagt, wird diese nachgeholt?

Ja, durch den Dozenten verursachte Ausfälle werden in der Regel nachgeholt oder es erfolgt ein finanzieller Ausgleich (ausgenommen höhere Gewalt).

Heute ist ein beweglicher Ferientag - findet Unterricht statt?

Ja, unser Unterricht findet i.d.R. auch an beweglichen Ferientagen statt. Sollte in Ausnahmefällen an anderen Unterrichtsorten unterrichtet werden, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Übrigens wird auch an Projekttagen oder an Wandertagen unterrichtet. Viele unserer Schüler sind ja nicht mehr schulpflichtig und damit unabhängig von diesen Terminen.

Darf Jemand zuschauen?

Sollte der Dozent und der Schüler einverstanden sein, so ist dies in Ausnahmefällen einmalig möglich. Ein aktives Beteiligen ist jedoch ausgeschlossen.

Wo darf ich parken?

Auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen in unmittelbarer Umgebung. Ein Parken auf dem Schulhof ist strengstens untersagt. Auch das Befahren des oberen Schulhofes am GaK ist nicht erlaubt.

Wo kann ich die Windeln meines Kindes entsorgen?

In dem dafür vorgesehenen Container auf dem Schulhof ist dies absolut kein Problem. Bei Fragen sprechen Sie uns darauf an.

Kann ich mein Kind für eine Kursform vormerken lassen?

In der Regel sind unsere MFE-Kurse frühzeitig ausgebucht. Hier ist es Ihnen möglich, Sie auf die Warteliste setzen zu lassen. Sie können allerdings nur Ihr Kind (nicht für Freunde, Verwandte) und auch nur für eine bestimmte Dauer (i.d.R. für die Dauer eines Kurses und den Starttermin von zwei Folgekursen) vormerken lassen. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen das entsprechende Anmeldeformular oder das Kontaktformular zu nutzen. Wir versuchen bei der Kursplatzvergabe das Anmeldedatum zu berücksichtigen. Bitte informieren Sie aber auch, falls Ihr Interesse nicht mehr Bestehen sollte.

Wie ist sichergestellt, dass ich über wichtige Meldungen, wie beispielsweise dem Ausfall einer Stunde, rechtzeitig informiert werde?

Wir werden Sie versuchen, über die uns für diese Zwecke übermittelten Kontaktmöglichkeiten zu informieren. Bitte geben Sie daher bestenfalls die Nummer an, unter der wir Sie am ehesten erreichen können. Konnten wir Ihnen die Nachricht nicht übermitteln, so werden wir Sie ggf. auch per Mail kontaktieren und einen entsprechenden Aushang machen. Alle wichtigen Informationen versuchen wir zudem tagesaktuell auf unserer Webseite und ggf. auf Facebook zu veröffentlichen.

Ich würde gerne mit Jemandem zusammen einen Kurs besuchen. Wie stelle ich sicher, dass ich mit einer Freundin/einem Freund im gleichen Kurs teilnehmen kann?

Das ist in der Regel kein Problem. Vermerken Sie diesen Wunsch bitte bei Ihrer Anmeldung oder weisen Sie uns telefonisch darauf hin. Insofern noch ausreichend Kursplätze vorhanden sind, werden wir dies natürlich berücksichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir sie kontaktieren.

Muss ich jeden Monat den gleichen Betrag überweisen?

Ja. Unsere Preise basieren auf der Richtgröße von 38 Wochenstunden für ein Unterrichtsjahr. Dies entspricht dem durchschnittlichen Schulunterricht. Dieser Gesamtpreis wird auf die 12 Monate umgerechnet. In den Ferien und an den Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Unsere Entgelte sind somit Pauschalpreise – die Anzahl der Wochenstunden kann je nach Monat und z.B. Feiertagen variieren. Konkret bedeutet dies, dass Sie auch während der Ferien das Entgelt entrichten müssen.
Sollte sich das fällige Entgelt ändern (z.B. durch Krankheit des Lehrers oder Änderung der Rabattierung) werden wir Sie entsprechend darüber informieren.

Ich bin mir noch nicht sicher - kann ich schnuppern?

Grundsätzlich gilt: Sie können den Vertrag innerhalb der ersten vier Wochen wieder kündigen. Der Zeitraum ist dabei natürlich aber kostenpflichtig.

Daneben können Sie in unseren Musikgarten und in die MFE zunächst bis zu zwei Termine unverbindlich schnuppern und sich danach verbindlich rückwirkend anmelden.
Bei den anderen Fächern können Sie Ihre Bedenken gerne mit den Dozenten im Vorfeld besprechen. Vielleicht ermöglicht er Ihnen, in eine Stunde hinein zu schnuppern.

Muss ich Noten lesen können?

Nicht zwingend, besprechen Sie dies mit Ihrem Dozenten im Vorfeld. Im Allgemeinen sollte es kein Problem sein, da der Unterricht an Ihre Fähigkeiten angepasst wird.

Welche Kursformen gibt es?

Wir bieten qualifizierten instrumentalen und vokalen Einzelunterricht für Jedermann an. Für unseren jüngeren Interessenten haben wir an das Alter angepasste Kursformen der Elementar- und Früherziehung.

Im sog. Musikgarten ("Musikgarten 2") entdecken Eltern zusammen mit ihrem zweieinhalb- bis fünfjährigen Nachwuchs gemeinsam die Welt des Musizierens. Hierbei wird mit einfachen Instrumenten wie Klanghölzern, Rasseln und Glöckchen gemeinsam musiziert und somit die musikalische Veranlagung der Kinder geweckt und gefördert. Miteinander singen, tanzen und Musik hören gehört ebenfalls zum Unterricht.

Bei der Musikalischen Früherziehung werden Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren spielerisch in die Welt der Musik und in das Musizieren eingeführt. Der Unterricht findet in der speziell ausgestatteten Aula der Grundschule Steinwald statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 12 Kinder begrenzt, um jedes Kind ausreichend fördern zu können.

Das Instrumentenkarussell ist als Anschlussangebot der Musikalischen Früherziehung konzipiert. Natürlich steht es aber auch interessierten Grundschülern ab sechs Jahren offen, die sich noch nicht sicher sind, wo ihre musikalischen Interessen liegen. Innerhalb eines Schuljahres können die Schüler verschiedene Instrumente jeweils i.d.R. einen Monat lang ausprobieren. Verschiedene Dozenten bieten dafür in Einzel- (30 min / Woche) oder Gruppenstunden (45 min / Woche) gezielten Einführungsunterricht in bestimmten Fächern an, um die noch unbekannten Instrumente kennenzulernen. 

Daneben werden an unserer Musikschule aber auch Theoriefächer wie beispielsweise Gehörbildung oder Harmonielehre unterrichtet. Abgerundet wird unser Angebot durch die Möglichkeit, an verschiedenen Ensembles mitzuwirken (z.B.  Studienvorbereitungsensemble, Saxophonensemble, gemischtes Ensemble etc.).

Ich strebe den Musikerberuf an – welchen Nutzen hätte der Besuch Ihrer Schule?

Sie erhalten an unserer Schule qualifizierten Unterricht von renommierten und engagierten Pädagogen. Der Unterricht wird dabei auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Sie erhalten fundierte Fertigkeiten und wertvolle Einblicke. Bei unseren Schülerkonzerten lernen Sie vor Publikum zu spielen und mit Lampenfieber umzugehen. Ihr Dozent unterstützt Sie ggf. auch bei den Teilnahmen an Wettbewerben. Ihre musikalische Praxis können Sie durch ergänzenden musiktheoretischen Unterricht stärken. Zudem bieten wir spezielle Vorbereitungskurse zum Hochschulstudium an. Wenn Sie ein Studium in Richtung Popularmusik anstreben, bietet die Neunkircher Musikschule zudem die Möglichkeit, an einem Studienvorbereitungsensemble teilzunehmen. Unter der Leitung des diplomierten Gitarristen und Komponisten Ro Gebhardt können Sie gezielt Ihre Stärken herausarbeiten und werden individuell auf Ihre Aufnahmeprüfung vorbereitet.

Mein Wunschinstrument wird nicht angeboten, welche Möglichkeiten habe ich?

Wir sind bestrebt, allen Anfragen nach Unterrichtsangeboten nach Möglichkeit gerecht zu werden. Neunkirchen hat eine ungewöhnlich vitale musikalische Szene. Mit der Neunkircher Musikschule wollen wir möglichst viele Menschen für die Musik begeistern und so die Grundlagen für die musikalische Entwicklung unserer Stadt verbessern. Sollte widererwartend Ihr Wunschinstrument also nicht dabei sein, so versuchen wir unser Angebot entsprechend der Nachfrage auszuweiten oder werden Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein und entsprechende Anlaufstellen mitteilen.

Ich benötige für eine Feier / eine Veranstaltung eine musikalische Umrahmung? Können Sie mir behilflich sein?

Die Neunkircher Musikschule beherbergt viele junge Talente. Gerne vermitteln wir Musiker und Bands für verschiedene Anlässe. Sprechen Sie uns darauf an.

Ich würde gerne ein Instrument spenden – benötigt Ihre Schule noch weitere Instrumente?

Die Neunkircher Musikschule freut sich über Ihre Anfrage. Unser Ziel ist es, Allen einen Zugang zur musikalischen Bildung zu ermöglichen. Mit Hilfe der Erweiterung unseres Instrumentenbestands bzw. einer Sachspende können wir darin noch ein weiteres Stück näherkommen. Natürlich können wir aber nur solche Instrumente annehmen, die im Unterricht gebraucht werden und in einem guten Zustand sind bzw. sich ohne großen Aufwand wieder stimmen lassen. Wir freuen uns aber auch über gezielte Talentförderung oder Zuschüsse für bedürftige Schüler. Förderer der Neunkircher Kulturlandschaft und musikalischen Bildung, welche die Musikschule bei diesem Vorhaben unterstützen möchten, können sich gerne an das Verwaltungsbüro der Neunkircher Musikschule wenden.