Geschäftsbedingungen der Neunkircher Musikschule
(Gültig ab 01.09.23)

Die Neunkircher Musikschule (Teil der Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH) ist eine Einrichtung der musikalischen Bildung, die allen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern offen steht. Die angebotenen Veranstaltungen können von allen Teilnehmenden besucht werden, die sich ordnungsgemäß angemeldet und das Teilnehmerentgelt bezahlt haben.

Anmeldung
Es sind nur schriftliche Anmeldungen mittels Anmeldeformular zum Anfang eines Schuljahres möglich. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Im laufenden Unterrichtsjahr können Anmeldungen immer nur zum Beginn eines Monats mit berechtigtem Grund zugelassen werden.
Das Unterrichtsjahr unterteilt sich in zwei Semester, die zum 1. März bzw. zum 1. September des Jahres beginnen. Anmeldungen gelten stets für das gesamte Unterrichtsjahr. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag für das folgende Unterrichtsjahr nicht automatisch. Hier bedarf es eines jährlichen Neuvertrages.
Minderjährige können nur im Einverständnis aller Erziehungsberechtigten zugelassen werden. Die/der vertragsunterzeichnende Erziehungsberechtigte bestätigt, dass alle erziehungsberechtigte Personen mit dem Angebot einverstanden sind. Änderungen sind anzuzeigen. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Neunkircher Musikschule als Teil der Neunkircher Kulturgesellschaft anerkannt.

Abmeldung
Der Unterrichtsvertrag endet zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres. Bereits geschlossene Unterrichtsverträge können aber zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Bereits erhaltene Leistungen werden in diesem Fall anteilig berechtigt. Es gilt zudem das allgemeine Widerrufsrecht.
Die Neunkircher Musikschule ermöglicht zudem innerhalb eines Unterrichtsjahres ein Sonderkündigungsrecht zum Ende eines Semesters. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei vier Wochen. Die Abmeldung muss schriftlich vor Ablauf dieser Fristen bei der Geschäftsstelle der Neunkircher Kulturgesellschaft, Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen, eingegangen sein. Abmeldungen bei der Lehrkraft sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes. Kommt kein Neuvertrag zustande, endet das Vertragsverhältnis jeweils nach Ablauf des jeweiligen Unterrichtjahres.

Teilnehmerentgelt und Unterricht
Grundlage der Entgeltfestsetzung ist ein Gesamtentgelt pro Unterrichtsjahr. Dieses Schuljahrentgelt wird in zwölf gleichmäßigen Monatsraten, unabhängig von der genauen Anzahl an Unterrichtseinheiten in einem Kalendermonat, erhoben.
An Feiertagen sowie in den saarländischen Schulferien findet im Regelfall kein Unterricht statt, soweit es sich nicht um Ferienkurse handelt oder die Lehrkraft ausgefallene Termine nach Rücksprache mit der Musikschule und den Teilnehmenden nachholt. Während der saarländischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt.
Beim Versäumen eines Termins durch den Teilnehmenden kann das fällige Entgelt nicht erlassen werden. Auch bei Ausfall der Unterrichtseinheit durch höhere Gewalt erfolgt keine Erstattung. Bei entschuldigtem Fernbleiben der Lehrkraft wird die Stunde in der Regel nachgeholt. Die Kosten für Unterrichtsmaterialien und Instrumente sind in dem Teilnehmerentgelt nicht enthalten. Es dürfen zudem keine Notenkopien verwendet werden. Im Unterrichtsjahr können bis zu zwei Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung bzw. Durchführung von Vorspielen angerechnet werden. Für die Durchführung von Gruppenunterricht kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein.
Das Teilnehmerentgelt für den laufenden Monat ist jeweils zum 1. dieses Monats fällig. Pro Person erheben wir bei der Erstanmeldung eine einmalige Anmeldegebühr von 10 €, die wir mit dem ersten Monatsbeitrag berechnen.
Es besteht die Möglichkeit, mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder Dauerauftrag im Voraus zu zahlen. Für den SEPA-Lastschrifteinzug muss der Geschäftsstelle ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Der Einzug der vertraglich mitgeteilten Entgelte erfolgt jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Monats. Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die durch die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Teilnehmende, die in Zahlungsverzug sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis sie ihren Zahlungen nachkommen. Die Zahlungspflicht bleibt hierdurch bestehen. Barzahlung ist nicht möglich.

Ermäßigung des Entgeltes
Eine Ermäßigung des Entgeltes ist für Inhaber der Kreiskarte möglich. Angemeldete Geschwister erhalten bei der Belegung eines Kurses 15% Rabatt und 10% bei mehreren Kursbelegungen. Pro Kurs kann stets nur ein Rabatt gewährt werden. Es gilt immer der höchste, anwendbare Satz.

Hausordnung
Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand zu verlassen, die Einrichtungsgegenstände und Musikinstrumente schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen behält sich die Neunkircher Musikschule Regressansprüche gegen die Verursacher vor. An den Unterrichtsorten ist das Rauchen nicht gestattet. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter und verwendeten Elektrogeräte ausgeschaltet und alle Fenster und Türen geschlossen sind. Der Hausordnung der Neunkircher Kulturgesellschaft bzw. der Schulen ist Folge zu leisten. Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Haftung
Die Neunkircher Kulturgesellschaft haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeitenden und/oder Erfüllungsgehilfen; darüber hinaus bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Gesundheit und/oder Körper der anderen Vertragspartei bzw. dann, wenn schuldhaft solche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Musikschule ausgeschlossen.
Die Musikschule haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner ohne schuldhafte Mitwirkung der Musikschule bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen erleidet, etwa für Unfälle innerhalb oder außerhalb der Unterrichtsorte, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder für unangemessenes Verhalten Dritter, insbesondere auch andere Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher.