Unterrichtsentgelte
Allgemeines
Im Bereich der Musikschulen gilt allgemein das Prinzip, dass eine Jahrespauschale für eine wöchentlich erteilte Unterrichtseinheit zugrunde gelegt wird. Diese Jahrespauschale wird monatsweise zu einem Zwölftel erhoben. Die monatliche Pauschalzahlung erfolgt unabhängig davon, wie viele Unterrichtsstunden in einem Monat tatsächlich gegeben werden. In der Regel werden im Monat 4 Unterrichtsstunden erteilt. Es kann in manchen Monaten aber auch zu 5 Unterrichtsstunden kommen, in anderen Monaten, je nach Feiertagen und Ferienzeiten, ergeben sich auch geringere Zahlen.
Als Richtgröße ist unter Einbeziehung der Ferienzeiten von 38 Unterrichtsstunden im Schuljahr auszugehen.
Wird der Ausfall einer Unterrichtsstunde durch den Dozenten oder die Dozentin verursacht, etwa wegen Krankheit, wird ein Ersatztermin angeboten oder es erfolgt ein finanzieller Ausgleich.
Unterrichtsentgelt
Die Unterrichtsentgelte für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) wöchentlichen Einzelunterricht liegen bei den Dozenten der Musikschule Neunkirchen zwischen 70 und 84 Euro im Monat. In manchen Fächern werden für Anfänger auch halbe Unterrichtseinheiten angeboten. Die Unterrichtsentgelte sind per Lastschrifteneinzug oder Dauerauftrag am Monatsanfang zu entrichten. Für Workshops und Gruppenunterricht werden jeweils spezifische Entgelte ausgewiesen. Für Kinder mit Wohnsitz in Neunkirchen ist eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts um 30% möglich, wenn das Haushaltsnettoeinkommen 1800 Euro im Monat unterschreitet.
Hier finden Sie eine Tabelle, der Sie die verschiedenen Entgelte entnehmen können.
