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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Neunkirchen (3/3)

Ermäßigung der Gebühren
Eine Ermäßigung der Gebühren ist möglich für Eltern von Musikschülerinnen und Musikschülern mit Neunkircher Wohnsitz, deren Haushaltsnettoeinkommen unter 1.800 Euro liegt.
Angemeldete Geschwister erhalten eine Ermäßigung von jeweils 15% auf den ersten Kurs und 10% auf weitere Kurse.

Hausordnung und Haftung
Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand zu verlassen, die Einrichtungsgegenstände und Musikinstrumente schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen behält sich die Musikschule Neunkirchen Regressansprüche gegen die Verursacher vor. In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet. Die Musikschule Neunkirchen übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Teilnehmern/innen aller Veranstaltungen, insbesondere nicht für Unfälle, Sachschäden und Diebstähle.

Die Aula der Musikschule

Aula und Konzertsaal des GaK