Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Neunkirchen (2/3)
Abmeldung
Eine Abmeldung ist zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Neu geschlossene Unterrichtsverträge können innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vertragsschluss wieder aufgelöst werden.
Die Abmeldung muss schriftlich vor Ablauf dieser Fristen bei der Geschäftsstelle der Neunkircher Kulturgesellschaft, Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen, eingegangen sein, andernfalls verlängert sich der Vertrag für das folgende Semester. Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes.
Teilnehmerentgelt
Grundlage der Entgeltfestsetzung ist ein Jahresbeitrag, bezogen auf eine wöchentliche Unterrichtseinheit. Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsraten erhoben. Die Unterrichtstermine entsprechen den Zeiten des Schulbetriebes. Während der Schulferien und an Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Beim Versäumen eines Termines durch den Schüler kann das fällige Entgelt nicht erlassen werden. Bei entschuldigtem Fernbleiben des Dozenten wird die Stunde in der Regel nachgeholt. Die Kosten für Unterrichtsmaterial und Instrumente sind in dem Teilnehmerentgelt nicht enthalten. Das Teilnehmerentgelt für den laufenden Monat ist jeweils zum 1. dieses Monats fällig. Wird Lastschrifteinzug gewählt, muß der Geschäftsstelle eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegen. Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die durch die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Barzahlung ist nicht möglich.
